Auszug:
Kostenumlage bedeutet, dass angefallene Kosten zwischen zwei oder mehr Parteien aufzuteilen sind, und zwar in einer Weise, die sowohl objektiven Bemessungs-kritierien standhält, als auch einvernehmlich umsetzbar ist. Diese Definition lässt den Kenner menschlicher Psyche schon erahnen, weshalb Kostenumlagen, die rechnerisch nicht sonderlich problematisch sind, alles andere als ein Lieblingskind von Controllern und Buchhaltern sind. Das Problem an Kostenumlagen liegt darin, dass unweigerlich eine oder mehrere der beteiligten Parteien sich vehement gegen den von ihnen zu tragenden Anteil wehren (unrealistisch…total abseits der Wirklichkeit…die Arbeit von Sesselpupsern, die nichts, aber auch gar nichts von unserem Geschäft verstehen…bla-bla-bla) und wenn man richtig Pech hat, ...
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